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Gebäudeeignung

 

Gebäudeeignung für Contracting: Wohnflächen größer 10 qm und Heizkessel / Gasthermen / etc. älter wie 15 Jahre

Wenige quantitative und qualitative Kriterien müssen erfüllt sein, um Energie-Contracting anwenden zu können. In Frage kommen Neubauten ab 1 Wohneinheit sowie Bestandimmobilien mit Heizanlagen über 1,0 kW Leistung, die 15 Jahre und älter sind.

Grundsätzlich geeignet sind demnach:

  •  Ein- und Mehrfamilienhäuser (ab 10 kW)

  •  Wohnanlagen und Wohngebiete

  •  Wohn- und Geschäftshäuser

  •  Einfamilienhäuser

  •  Mehrfamilienhäuser

  •  kommunale, kirchliche und soziale Einrichtungen

  •  Krankenhäuser und Kureinrichtungen

  •  Hotel- und Freizeitanlagen

  •  Kindergärten, Schulen, Universitäten

  •  Alten- und Pflegeheime

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Stand: 25.04.12.